1. Sicherstellung einer professionellen und bedarfsgerechten Pflege:
Planung und Umsetzung von Dienstplänen, die den Pflegebedarf widerspiegeln.
Organisation regelmäßiger Dienstbesprechungen zur effizienten Informationsweitergabe und Abstimmung.
2. Personalführung und -entwicklung:
Durchführung von Vorstellungsgesprächen sowie Mitentscheidung bei Einstellungen und Personalentwicklungsmaßnahmen.
Durchführung von regelmäßigen Feedback-, Beurteilungs- und Fördergesprächen zur Unterstützung der Mitarbeiterentwicklung.
Organisation und Überwachung der Einarbeitung neuer Mitarbeiter gemäß festgelegter Konzepte.
3. Mitarbeitereinsatzplanung:
Planung und Überwachung des Dienst-, Einsatz- und Urlaubsplans unter Berücksichtigung des Pflegebedarfs, der Budgets und des Stellenplans.
4. Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstitutionen:
Kooperation mit Alten- und Krankenpflegeschulen sowie Organisation und Betreuung der praktischen Ausbildung von Schüler*innen.
5. Sicherstellung der Qualitätsstandards:
Anleitung, Kontrolle und Überwachung der Pflegekräfte bei der Ausführung ihrer Aufgaben.
Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.
Vertretung der pflegerischen Interessen gegenüber Kostenträgern, Kooperationspartnern und externen Stellen.